L - ab 16 Jahre

Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre

Einschluss: keiner

Zugmaschinen
- für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH* max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit
- bbH* max. 25 km/h
- auch mit Anhänger

Nur theoretische Prüfung erforderlich.

*bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit